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VwGH 28. 9. 2010, 2009/05/0158 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/614ZfV 2011, 422 Heft 3 v. 6.7.2011

Nö BauO: § 6 Abs 1 Z 2 (Baubewilligungsverfahren, Parteien; Eigentümer, Miteigentümer des Grundstücks; keine Einschränkung auf bestimmte subjektive Rechte)

§ 6 Abs 1 Z 3 und 4 (ebenso, Nachbarn, wenn sie in subjektiv-öffentlichen Rechten betroffen; Eigentümer eines ober- oder unterirdischen Bauwerks auf dem Baugrundstück oder angrenzenden Grundstücken; die Miteigentümer der genannten Grundstücke sind nicht erfasst)

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