AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; drohende Zwangsverheiratung, Asylrelevanz, geschlechtsspezifische Verfolgung als Angehörige einer bestimmten sozialen Gruppe, Schutzwilligkeit des
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Staates; Effizienz staatlichen Schutzes, inländische Fluchtalternative, Zumutbarkeitskalkül, minderjährige Asylwerberin ohne Berufsausbildung und ohne Familienangehörige, Prüfung der konkreten Lage bei Wohnsitzwechsel, Nigeria)