AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Inhaftierung und Folter zur Erzwingung von Spitzeldiensten für das Militär, Asylrelevanz, innerstaatliche Fluchtalternative, Zumutbarkeitskalkül, Unmöglichkeit des Verbleibs in anderem Landesteil, Ursachen für Unzumutbarkeit irrelevant; Verlust einer Fluchtalternative durch Lageänderung im Zufluchtsbereich, Tschetschenien, Inguschetien)