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VwGH 26. 11. 2010, 2009/02/0348 (Arbeitsrecht und Arbeiterschutz)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/580ZfV 2011, 405 Heft 3 v. 6.7.2011

ASchG: § 2 Abs 5 (Arbeitsmittel; Definition; alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind; insbesondere auch Beförderungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern, Aufzüge, Leitern, Gerüste, Dampfkessel, Druckbehälter, Feuerungsanlagen, Behälter, Silos, Förderleitungen, kraftbetriebene Türen und Tore sowie Hub-, Kipp- und Rolltore; keine Einschränkung auf Verwendung im Produktionsbetrieb)

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