Der wissenschaftliche Brauch, Jahrbücher zum europäischen oder internationalen Recht herauszugeben, wird traditionell im englischsprachigen, weniger jedoch im deutschsprachigen Raum gepflegt. Insofern schließt das bereits im dritten Jahr erscheinende "Jahrbuch Europarecht" eine echte Lücke. Es zielt nach Angabe der Herausgeber darauf ab, die wesentlichen Rechtsentwicklungen für die österreichische Praxis im Berichtszeitraum überblicksartig darzustellen, und erspart damit den Lesern, die entsprechenden Rechtsprechungs- und Rechtsetzungsaktivitäten selber zu recherchieren. Unter "Europarecht" verstehen die Herausgeber dabei einem üblichen Sprachgebrauch folgend das Recht der Europäischen Union, welches seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon nicht