Das zentrale Thema dieser Schrift - eine an der Universität Graz approbierte Dissertation - ist das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und österreichischem Verfassungsrecht. Wie schon im Titel klar zum Ausdruck kommt, geht es dabei um das Gemeinschaftsrecht im spezifischen Sinn und somit um eine Rechtskategorie, die es seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eigentlich nicht mehr gibt, sondern die durch das "Unionsrecht" abgelöst wurde. Der Autor geht nur sehr punktuell auf diese Veränderung ein und das in der Sache auch nicht immer ganz glücklich [so wenn auf S 127 ff die begrenzte Tragweite des früheren Art 6 Abs 3 EUV mit jener des neuen Art 4 Abs 2 EUV mehr oder minder gleichgesetzt wird, obwohl dieser nunmehr "ein rechtlich bindender Auftrag" und ein "Gültigkeitsmaßstab" (S 131) für die gesamte Union einschließlich der früheren EG ist]. Richtig wird allerdings die explizite Rechtsgrundlage des Vorrangs des Unionsrechts in der "Erklärung Nr 17 zum Vorrang" in ihrer begrenzten Bedeutung dargestellt (S 7 f).