Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung ist ein zentrales Instrument der österreichischen Haushaltsrechtsreform zur Umsetzung der verfassungsrechtlich verankerten Wirkungsorientierung. Bisherige Ansätze der Abschätzung werden vereinheitlicht und gestrafft und in ein neues, gemeinsames System überführt. Für alle Regelungsvorhaben des Bundes, etwa Gesetze und Verordnungen, und für Vorhaben, etwa größere Beschaffungs- oder Bauprojekte, werden ab 1.1.2013 wirkungsorientierte Ziele definiert und die zu erwarteten Auswirkungen systematisch abgeschätzt. Aufbauend darauf ist in angemessenen Zeitabständen eine interne Evaluierung der Zielerreichung sowie der tatsächlich eingetretenen Auswirkungen vorgesehen.