B-VG: Art 89 Abs 1 (gehörig kundgemachte Verordnung, keine Prüfung durch Gericht)
Art 89 Abs 2 (ebenso; präjudizielle Bestimmung, Bedenken gegen die Gesetzeskonformität; Antrag an VfGH auf Aufhebung; Raumordnung, Widmung, Aufhebung durch VfGH; Antrag bezüglich derselben Verordnung; Amtshaftungsverfahren, Klage eines Sozialversicherungsträgers auf Erstattung von Kosten aus einem Arbeitsunfall auf einem als Bauland gewidmeten Grundstück)