Tir GVG 1996: § 7 Abs 1 lit g idF LGBl 2005/85 (besondere Versagungsgründe; Genehmigung nach Abs 4 ist insb zu versagen, wenn zu besorgen ist, dass der Preis für das zu erwerbende Recht den Verkehrswert um mehr als 30 % übersteigt; keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Vorschrift; auch nicht, wenn sie im Zwangsversteigerungsverfahren Anwendung findet)
§ 19 (Verfahren bei Zuschlagserteilung)