Tir TourismusG: § 1 Abs 1 und 3 (Kriterien für die Errichtung von Tourismusverbänden; Ermächtigung für Verordnungsgeber zur Erlassung von beitragsrechtlichen Übergangsbestimmungen nicht erforderlich; Änderung der Verordnung; kein Vergleich mit früherer Verordnung; Beurteilungsspielraum; Festlegung der Ortsklassen)