AVG: § 42 Abs 2 (mündliche Verhandlung, Präklusion; nacheinander durchgeführte Verfahren; keine Weitergeltung der Einwendung im ersten Verfahren; Vorlage von verbesserten Einreichunterlagen begründet aber kein getrenntes, neues Verfahren)
VwGH 23. 6. 2010, 2008/06/0102