AVG: § 62 Abs 4 (Bescheid, Berichtigung von Schreib- und Rechenfehlern; Beurteilung, ob Schreibfehler, im Zusammenhalt mit der Begründung; Austausch des Ausmaßes einer Abtretungsverpflichtung, Widerspruch zur Begründung in der berichtigten Fassung; Voraussetzungen für die Annahme eines Rechenfehlers)
VwGH 17. 8. 2010, 2007/06/0313