VStG: § 1 Abs 2 (Strafe; nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Tat, Rückwirkung einer günstigeren Norm; Günstigkeitsprinzip; Anwendung auch bei Übergangsvorschrift wie § 33 Abs 6 BStMG; Wirkung des § 33 Abs 6 BStMG nur für die Verwirklichung des Tatbestands, nicht für die Rechtsfolge bei bereits gesetzten Taten)
VwGH 23. 6. 2010, 2009/06/0129