VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; nicht mögliche Behebung von Postsendungen mangels gültigem Lichtbildausweis)
VwGH 9. 9. 2010, 2010/22/0112
Die antragstellenden Parteien begehren die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter gleichzeitiger Nachholung der aufgetragenen Verbesserung und bringen dazu vor, dass der Viertantragsteller und seine Ehefrau, die Zweitantragstellerin (die Eltern des Erstantragstellers und der Drittantragstellerin), aufgrund des momentanen illegalen Aufenthalts der Familie im Bundesgebiet nicht im Besitz von gültigen Lichtbildausweisen seien, weshalb den antragstellenden Parteien bei mehrfachen Abholversuchen am Postamt die hinterlegten Postsendungen nicht ausgehändigt worden seien. Erst am 25. 6. 2010 habe der Viertantragsteller einen alten indischen Identitätsausweis gefunden und es damit beim Postamt noch einmal versucht; daraufhin seien ihm die Briefsendungen des VwGH ausgehändigt worden.