VermG: § 17 Z 1 und 2 (Umwandlung; Antrag des Eigentümers oder aufgrund einer zu diesem Zweck vorgenommenen Grenzvermessung)
§ 17 Z 3 (Umwandlung aufgrund eines Beschlusses des Grundbuchsgerichts nach sonstiger Grenzvermessung hinsichtlich der Grundstücke, deren Grenzen zur Gänze von der Grenzvermessung erfasst sind und für die eine Zustimmungserklärung der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenze beigebracht wird)