UVP-G 2000: § 2 Abs 2 (Vorhaben, Begriff)
§ 3 Abs 1 (Anwendungsbereich des Gesetzes; im Anhang genannte Vorhaben, Differenzierung nach den Spalten des Anhangs)
§ 3 Abs 2 (Vorhaben unter den Schwellenwerten des Anhangs, in einem Zusammenhang mit UVP-pflichtigen Vorhaben)