StVO: § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken eines Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Tatort Wegstrecke; Wesentlichkeit der Kennzeichennummer, keine)
VStG: § 44a Z 1 (Straferkenntnis, Spruch, Tatanlastung; Konkretisierung des Tatortes in Verbindung mit Tatzeit zu sehen)