BUAG: § 25 Abs 5 (Einspruch gegen den Rückstandsausweis; bescheidmäßige Entscheidung über die Richtigkeit der Vorschreibung durch die Bezirksverwaltungsbehörde; keine Abänderung des Rückstandsausweises)
BUAG: § 25 Abs 5 (Einspruch gegen den Rückstandsausweis; bescheidmäßige Entscheidung über die Richtigkeit der Vorschreibung durch die Bezirksverwaltungsbehörde; keine Abänderung des Rückstandsausweises)