Bgld KAG 2000: § 5 Abs 1 (Errichtungsbewilligung)
§ 5 Abs 3 Z 1 (ebenso; Voraussetzungen; Bedarf muss gegeben sein; keine Grundlage dafür, abseits des Bewilligungsverfahrens einen Feststellungsbescheid über den Bedarf zu erlassen)
§ 5 Abs 7 (Feststellung des Bedarfs für ein selbstständiges Ambulatorium eines Krankenversicherungsträgers unter bestimmten Voraussetzungen)