GewO 1994: § 13 Abs 1 GewO 1994 (allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Ausschlussgründe, gerichtliche Verurteilungen)
§ 26 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Ausschlussgründe gem § 13 Abs 1 und 2; Anwendung bei bestehender Gewerbeberechtigung, keine)