GewO: § 26 Abs 1 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; Befürchtung der Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat; gerichtliche Verurteilung, keine Ermessensentscheidung; Polizeibeamter; gerichtliche Verurteilung wegen Verletzung eines Gefangenen; Gewerbe der Unternehmensberatung im Bereiche des Sicherheitswesens; berechtigte Befürchtung der Begehung ähnlicher Straftaten)
VwGH 17. 9. 2010, 2008/04/0040