B-VG: Art 119a Abs 9 (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich, aufsichtsbehördliches Verfahren, Parteistellung der Gemeinde; Abwehranspruch gegenüber rechtswidrigen aufsichtsbehördlichen Verwaltungsakten)
B-VG: Art 119a Abs 9 (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich, aufsichtsbehördliches Verfahren, Parteistellung der Gemeinde; Abwehranspruch gegenüber rechtswidrigen aufsichtsbehördlichen Verwaltungsakten)