NAG: § 21 Abs 1 (Verfahren bei Erstanträgen; Auslandsantragstellung; nicht anwendbar bei Übertragung eines unbefristeten Wiedereinreise-Sichtvermerks in einen neuen Reisepass)
NAG-DV: § 11 Abs 2 lit D (Weitergeltung von Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigten; Sichtvermerk gem Passgesetz 1969)