FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; Interessenabwägung; langjähriger Aufenthalt im Inland)
§ 66 (Ausweisung; Interessenabwägung; langjähriger Aufenthalt im Inland; Beendigung des Asylverfahrens; unsicherer Aufenthaltsstatus; Gesamtbetrachtung der Integration)