NAG: § 21 Abs 1 (Verfahren bei Erstanträgen; Grundsatz der Auslandsantragstellung)
§ 72 Abs 1 (Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen; besonders berücksichtigungswürdige Gründe; fehlende Feststellungen zu den vorgebrachten Gefährdungen und Notlagen)