NAG: § 2 Abs 1 Z 13 (Erstantrag; Antragstellung vor Inkrafttreten des NAG)
§ 11 Abs 2 Z 1 (Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; kein Widerstreiten von öffentlichen Interessen)
§ 11 Abs 4 Z 1 (Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit; strafgerichtliche Verurteilung; Prognoseentscheidung unter Berücksichtigung des Gesamtverhaltens; fehlende Feststellung des der Verurteilung zugrunde liegenden Fehlverhaltens)