NAG: § 72 Abs 1 (Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen; besonders berücksichtigungswürdige Fälle; fehlende Feststellungen zur Behinderung der Fremden, der familiären Situation und zur notwendigen Unterstützung und Betreuung im Herkunftsland)
§ 74 (Inlandsantragstellung; ebenso)