AuslBG: § 28a Abs 2 (Abgabenbehörde, Parteistellung des die Strafanzeige erstattenden Finanzamtes)
AbgabenverwaltungsorganisationsG: § 3 Abs 4 (Finanzämter, Aufgaben, AuslBG; örtliche Zuständigkeit der die Übertretung wahrnehmenden Abgabenbehörde)
AuslBG: § 28a Abs 2 (Abgabenbehörde, Parteistellung des die Strafanzeige erstattenden Finanzamtes)
AbgabenverwaltungsorganisationsG: § 3 Abs 4 (Finanzämter, Aufgaben, AuslBG; örtliche Zuständigkeit der die Übertretung wahrnehmenden Abgabenbehörde)