AsylG 2005: § 5 Abs 1 (Zuständigkeit eines anderen Staates, Zurückweisung eines Antrages auf internationalen Schutz wegen Unzuständigkeit aufgrund der Dublin-II-VO)
§ 36 Abs 1 (Wirkung von Beschwerden, Beschwerde gegen Zurückweisungsentscheidung, keine aufschiebende Wirkung)