AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff; Frauen in Afghanistan, keine Gruppenverfolgung von Frauen an sich, Hinzutreten zusätzlicher asylrelevanter Gefahren, westlich orientierte Frau in Afghanistan, Verstoß durch Familie wegen Ehe mit Iraner, Schutzlosigkeit, Asylrelevanz, Afghanistan)