Die Parteistellung bzw Beteiligung im Verwaltungsverfahren gehört zweifellos zu den Steckenpferden der Verwaltungsrechtslehre. Dass diese Thematik dennoch weiterhin genügend juristischen Sprengstoff bietet, beweisen die zahlreichen eingehenden Untersuchungen, welche der Parteistellung in den letzten Jahren gewidmet wurden. Unter expliziter Bezugnahme auf diesen dichten rechtswissenschaftlichen Hintergrund hat es nunmehr auch Alexander Balthasar unternommen, darauf aufbauend die "Beteiligung im Verwaltungsverfahren" unter die Lupe zu nehmen.