BDG 1979: § 38 Abs 1 (Versetzung, Zuweisung einer dauernden Verwendung bei anderer Dienststelle, Projektarbeitsplatz)
§ 141 Abs 6 (Ablauf einer befristeten Ernennung, Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes, Wahrung der FGr A1/4)
GZ 33/9-BK/10 vom 17. 8. 2010