Art 139 Abs 3 lit c (Verordnungsprüfung, Aufhebung der Verordnung zur Gänze; gesetzwidrige Kundmachung; keine Anwendung im Fall einer StVO-Verordnung über Hinweiszeichen für mehrere Orte, die für eine Gemeinde verfassungswidrig durch Verwendung kleinerer Buchstaben für die slowenische Bezeichnung kundgemacht wurde)