StGG: Art 5 (Eigentum; gesetzloser Eingriff in das Eigentum der nicht berücksichtigten Eigentümer durch
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Feststellung der Baubehörde, welche von mehreren Wohnungen in einem Haus als Freizeitwohnsitz verwendet werden dürfen, ohne Vorliegen eines einstimmigen Beschlusses der Wohnungseigentümer)