AsylGHG: § 23 (subsidiäre Anwendung des AVG im Verfahren vor dem AsylGH, an die Stelle des Begriffs "Berufung" tritt der Begriff "Beschwerde")
AsylGHG: § 23 (subsidiäre Anwendung des AVG im Verfahren vor dem AsylGH, an die Stelle des Begriffs "Berufung" tritt der Begriff "Beschwerde")