VwGG: § 48 Abs 3 Z 2 (Kostenersatz, pauschalierter Schriftsatzaufwand der mitbeteiligten Parteien, kein Streitgenossenzuschlag vorgesehen, Umsatzsteuer mit dem Pauschale abgegolten)
VwGH 29. 1. 2010, 2008/10/0320
Abweisung des Mehrbegehrens der mitbet Partei, weil der pauschalierte Schriftsatzaufwand bereits Umsatzsteuer enthält und ein Streitgenossenzuschlag nicht vorgesehen ist.