Oö VergaberechtsschutzG 2006: § 4 Abs 3 (Nachprüfungsanträge betreffend Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen; Einbringung bis "spätestens" sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist bzw Frist zur Vorlage der Wettbewerbsarbeiten; Einhaltung wenn sieben volle Tage vor fristauslösendem Ereignis verbleiben müssen)
VwGH 1. 7. 2010, 2007/04/0148