BUAG: § 3 Abs 3 (Mischbetriebe ohne organisatorische Trennung in Betriebsabteilungen; Anwendbarkeit des Gesetzes nur bei Arbeitnehmern, die überwiegend dem Gesetz unterliegende Tätigkeiten ausüben; Weiterbeschäftigung nach Doppellehre in den Berufen Spengler und Dachdecker; keine Feststellungen zum Überwiegen)
VwGH 30. 6. 2010, 2008/08/0140