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VwGH 23. 6. 2010, 2007/06/0263 (Strafvollzug)

JudikaturStrafvollzugZfV 2011/122ZfV 2011, 105 Heft 1 v. 7.3.2011

StVG: § 26 Abs 1 (Strafgefangene; Anordnungen der im Strafvollzug tätigen Personen; Befolgungspflicht; Ablehnung nur bei Verstoß gegen strafgesetzliche Vorschriften oder Verletzung der Menschenwürde; keine bei Anordnung der Unterbringung im Normalvollzug statt Vollzug in Maßnahmenabteilung)

StGB: § 21 (Unterbringung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher)

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