NÄG: § 1 (Antrag auf Namensänderung; Bewilligung; Abweisung)
§ 2 Abs 1 Z 8 (Voraussetzungen der Bewilligung; Änderung des Familiennamens; Erhaltung eines Familiennamens; "Eltern" Begriff nicht biologisch, sondern im Sinne des ABGB; keine rechtskräftige Feststellung der behaupteten Elternschaft)