MRK: Art 6 Abs 3 lit c (Recht des Angeklagten auf unentgeltlichen Beistand eines Pflichtverteidigers bei Erforderlichkeit im Interesse der Rechtspflege; Vorliegen von nicht einfachen Rechtsfragen)
VwGH 30. 6. 2010, 2010/08/0102
(S Verwaltungsstrafrecht)