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VwGH 22. 6. 2010, 2008/11/0131 (Jugendwohlfahrt)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/110ZfV 2011, 98 Heft 1 v. 7.3.2011

Krnt JWG: § 21 Abs 2 (Bewilligung der Behörde erforderlich, wenn Personen Kinder unter 16 Jahren über einen Teil des Tages in Pflege und Erziehung nehmen wollen; Voraussetzungen)

AVG: § 37 (Ermittlungsverfahren; Parteienerklärungen und Anbringen sind ausschließlich nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen; ist Inhalt eines Anbringens unklar, ist Behörde verpflichtet, Antragsteller zur Präzisierung seines Begehrens aufzufordern)

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