GewO 1994: § 16 Abs 1 (regelmentierte Gewerbe; Ausübungsvoraussetzung; Nachweis der Befähigung; Immobilientreuhänder eingeschränkt auf Immobilienmakler)
§ 19 (individuelle Befähigung; Feststellungsbescheid; Nachweis der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erforderlich)