GewO 1994: § 77 Abs 1 (Betriebsanlagen; Genehmigung, Verfahren; mangelhaftes Gutachten; mangelnde Bedachtnahme auf für Nachbarn ungünstigste Immissionssituation)
VwGH 1. 7. 2010, 2006/04/0083
Im medizinischen Gutachten sind nicht die Lärmauswirkungen sämtlicher Teile der Betriebsanlage, gegenständlich also auch der 4 Staubsauger, berücksichtigt worden, der angef B beruht somit auf einem unvollständigen Gutachten.