FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel)
§ 66 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; langjähriger Inlandsaufenthalt durch lange Dauer des Asylverfahrens; unberechtigter Asylantrag unter falschem Namen; Überwiegen des öffentlichen Interesses)