NAG: § 11 Abs 2 Z 2 (allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; Rechtsanspruch auf eine ortsübliche Unterkunft)
NAG-DV: § 7 Abs 1 5 (Nachweis des Anspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft; bei mangelndem Nachweis fehlt eine materiellen Erfolgsvoraussetzung, die nicht einem Verbesserungsauftrag nach dem AVG zugänglich ist)