NAG: § 11 Abs 2 Z 4 (allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; keine finanzielle Belastung einer Gebietskörperschaft)
§ 11 Abs 3 (Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Aufrechterherhaltung des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; fehlende Berücksichtigung des Umstands, dass die Fortsetzung des Familienlebens im Heimatland des Fremden nicht möglich wäre)