NAG: § 72 (Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen; besonders berücksichtigungswürdige Gründe; Abwägung im Sinne des § 8 MRK; fehlende Auseinandersetzung mit den persönlichen Verhältnissen des Fremden)
§ 74 (ausnahmsweise Inlandsantragstellung, wenn Voraussetzungen des § 72 vorliegen)