NAG: § 64 Abs 3 (Studierende; Drittstaatsangehörige; Aufenthaltsbewilligung; Verlängerung; Studienerfolgsnachweis)
NAG-DV: § 8 Abs 7 (Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltsbewilligungen; Studierende; Verlängerung)
AVG: § 13 Abs 3 (Mängel schriftlicher Anbringen; Verbesserungsauftrag; Aufenthaltstitel; kein Verbesserungsauftrag und daran anschließende Zurückweisung bei Fehlen einer Erfolgsvoraussetzung)