NAG: § 11 Abs 5 (finanzielle Belastung für eine Gebietskörperschaft; nachzuweisende Einkünfte gemäß den Richtsätzen des ASVG als kumulative Voraussetzung zur fehlenden Notwendigkeit von Sozialhilfeleistungen)
VwGH 15. 6. 2010, 2008/22/0438
Die Beschwerde rügt zunächst eine unrichtige Anwendung des § 11 Abs 5 NAG und begründet dies im Wesentlichen damit, es sei bereits abstrakt ausgeschlossen, dass die Bf zu einer finanziellen Belastung des Landes Wien werden könnte, weil sie die diesbezüglichen Voraussetzungen des Wiener Sozialhilfegesetzes - nämlich das Vorliegen eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" oder "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" - nicht erfülle; sie habe nämlich einen Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" beantragt.